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Deutsche Schweineverbände fordern nationales Sonderprogramm Sauenhaltung

Bundesverband Rind und Schwein (BRS), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Raiffeisenverband (DRV) und ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordern ein nationales Sonderprogramm Sauenhaltung.

29 April 2026
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Die vier Verbände betonen: Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Landesförderungen wäre wirkungslos. Nur ein nationales Sonderprogramm sichert Planungssicherheit und verhindert, dass der deutsche Alleingang bei den Haltungsanforderungen zum Treiber eines massiven Strukturbruchs in der Sauenhaltung wird.

Nationales Sonderprogramm Sauenhaltung

Mit der am 03.07.2020 beschlossenen Änderung der TierSchNutztV sind Sauenhalter in Deutschland verpflichtet, bis zum 09.02.2029 das Deckzentrum auf vollständige Gruppenhaltung mit u.a. 5 m2 Platz pro Sau und im Abferkelbereich bis zum 09.02.2036 auf Bewegungsbuchten mit mindestens 6,5 m2 Fläche und maximal fünf Tage Fixierung umzustellen.

Diese Vorschriften gehen weit über Standards in den wichtigsten Wettbewerbsländern der EU hinaus. Sowohl für die Anpassungen des Deckzentrums, vor allem aber des Abferkelbereichs sind erhebliche Investitionssummen (im Mittel nahezu 4.000 € je Bestandssau) erforderlich, ohne dass anschließend höhere Leistungen oder Effizienzgewinne erwartet werden können. Im Gegenteil, denn häufig lassen sich die Maßnahmen unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur durch eine Bestandsabstockung realisieren, welche zudem das staatliche Ziel zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit konterkariert.

Nachfolgende Eckdaten sollte das Programm einheitlich deutschlandweit erfüllen:

  1. Zugangsmöglichkeit für alle Sauenhalter, unabhängig von der Unternehmensform, Einkommens-, Viehbesatz- und Größenbegrenzungen.
  2. Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms darf eine Bestandserweiterung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
  3. Bereitstellung eines Förderbetrages von rund 200 Mio. Euro jährlich bis 2036. Innerhalb der Förderperiode ist die Möglichkeit zur Übertragung der Jahresrestbudgets in die Folgejahre zwingend notwendig.
  4. Einrichtung eines Fördersatzes von rund 50 % und der Möglichkeit zur Staffelung der Förderung, abhängig vom Investitionsvolumen.
  5. Förderzweck ist der Erhalt der Strukturen in der Sauenhaltung bei gleichzeitiger Umsetzung der TierSchNutztV (Deckzentrum und Abferkelbucht). Vor diesem Hintergrund darf eine Förderung nicht an weitere Zusatzauflagen geknüpft werden und auch die flexible Umsetzung von einzelnen Haltungsbereichen und Teilabschnitten innerhalb der Gebäude ist zu ermöglichen.
  6. Einfache Antragstellung.
  7. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Vorgaben der TierSchNutztV – inkl. dadurch notwendiger Umbauten der Ferkelaufzucht.

21. April 2026/ ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands.

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